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Leistungen nach SGB XI - Grundpflege, nicht medizinische Pflege

 

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Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen bei den alltäglichen Anforderungen und Aufgaben der grundlegenden und wiederkehrenden Pflegeleistungen. Dabei unterstützen wir Sie und entlasten Ihre Angehörigen bei den erforderlichen grundpflegerischen Leistungen und begleiten Sie gerne bei einem geregelten Tagesablauf.

Beispiele für die Grundpflege:

  • Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Lagern und Transfer
  • Wäsche
  • Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe und Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Reinigung Ihres Wohnbereiches
  • und vieles mehr.

Die Leistungen werden von ausgebildeten Pflegekräften in Ihrer häuslichen Umgebung erbracht.
Der Umfang und die zeitlichen Abläufe werden in Absprache mit Ihnen erbracht.

Vor Leistungsbeginn erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot und einen Pflegevertrag mit allen Angaben und Preisen mit den von Ihnen gewählten Leistungen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich gemäß der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen.

Soweit beim Patienten ein anerkannter Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst Bayern vorliegt, rechnen wir gemäß den Vorgaben für den jeweiligen Pflegegrad direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Darüber hinausgehende Beträge müssen von den Patienten selbst übernommen werden.